Bericht im Kreisboten zur Nachnutzung des Fliegerhorstgeländes und die Risiken

Der Kreisbote Landsberg berichtet in seiner heutigen Druckausgabe (12.02.2020) über den Fliegerhorst und dessen Nachnutzung. Der Bericht bestätigt die Einschätzung und Haltung der Dorfgemeinschaft Penzing und unseres Bürgermeisterkandidaten Dieter Förg, so wie wir es in unseren Vorträgen in den Ortsteilen bereits dargestellt haben.

Die Konversion des Fliegerhorstes Penzing ist nicht nur eine Chance für Penzing, sondern birgt auch erhebliche Risiken.

Im folgenden wörtliche Inhalt des Berichtes des Kreisboten Landsberg, welcher auch im Internet nachzulesen ist. Im Fuß dieser Nachricht befindet sich die Quellenangabe, dort können Sie den Bericht nachlesen.

Kreisbote Landsberg, Druckausgabe vom 12.02.2020. Seite 2, linke Spalte
Einpacken und Ade
Die Konversion des ehemaligen Fliegerhorsts, der überwiegend auf Penzinger und zu einem kleinen Teil auf Landsberger Flur liegt, wird langsam Realität.
Derzeit geht es zunächst um die Altlasten, die durch ein Gutachten ermittelt werden sollen.
Allerdings im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die kein Interesse daran hat, die Lage allzu dramatisch darzustellen – schließlich will die frühere Bundesvermögensverwaltung einen hohen Kaufpreis erzielen. Das Ergebnis wird von der Stadt Landsberg und der Gemeinde Penzing also nachzuprüfen sein, notfalls mit einem eigenen Gutachten.
Keine gute Idee ist es, die Sache vorzeitig über den Kaufpreis zu regeln, also „blind“ zuzuschlagen.
Es ist ein fragwürdiger Mechanismus, dass die Bundeswehr den Abzug aus einem Standort meist so versteht, Gerät und Ausrüstung einzupacken und dann Ade zu sagen.
In Penzing haben offenbar viele Übungen der Fliegerhorst-Feuerwehr mit echtem Löschschaum stattgefunden, der Umweltbelastungen bis hin zur Schädigung von Gewässern verursachen kann. Die Kosten der Beseitigung sind immens.
Fristen zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts können erst dann anlaufen, wenn der Kaufgegenstand definiert sind, also nicht nur das Gute, sondern auch das Schlechte daran.
Generell kann der Bund bei einem Areal dieses Ausmaßes aber ohnehin nicht so vorgehen, als verkaufe er eben mal ein paar Wohn- oder Gewerbegrundstücke. Die Fläche ist derartig groß, dass jede Nutzungsart Folgekosten nach sich zieht. Unternehmen schaffen ja nicht nur Arbeitsplätze, sondern generieren auch Verkehr und erhöhen den Wohnraumbedarf. Wer zuzieht, benötigt Plätze in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Deswegen ist es für beide Seiten, auch die BImA, besser, gar nicht erst auf einen Verkauf des Fliegerhorst-Grundstücks auf dem freien Markt zu spekulieren. Idealerweise durchlaufen alle Beteiligten erst gemeinsam den Planungsprozess, bevor sie Entscheidungen treffen. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Infrastruktur-Folgekosten in den unterschiedlichen Nutzungsvarianten.
Die Aufgabe, die ab 1. Mai 2020 auf den neuen Bürgermeister Penzings zukommt, ist daher keine Verwaltungs-, sondern eine Gestaltungsaufgabe.
Es geht nicht um eine Immobilie, sondern die Zukunft der Gemeinde. Hier ist nicht nur Verstand gefragt, sondern auch Verantwortungs- und Geschichtsbewusstsein. Man muss einen Ort verstehen, um ihn weiterentwickeln zu können. Und Landsberg darf es  nicht passieren, aus der Nachbarschaft überrollt zu werden, egal ob mit Wohnraumbedarf, Verkehrszunahme oder Emissionen. Deswegen muss die Stadt auch mit an den Verhandlungstisch.
Gewerbesteuer kann nicht allein ausschlaggebend sein. Lebensqualität dies- und jenseits der A96 ist ein viel höheres Gut.


Quelle: Kreisbote Landsberg